Mitteilungen

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Die Berliner Landesregierung beschloss am Montag, den 1. Juni 2021 aufgrund der stetig sinkenden und konstant niedrigen Inzidenz folgende Lockerungsmaßnahmen für kulturelle Veranstaltungen:

  • Kinos, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und andere kulturelle Veranstaltungsstätten in öffentlicher und privater Trägerschaft dürfen für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
  • An Veranstaltungen in Innenräumen dürfen entweder bis zu 100 Personen (nach dem individuellen Hygienekonzept auf Grundlage des Hygienerahmenkonzepts) oder bis zu 500 Personen bei maschineller Lüftung (und dem individuellen Hygienekonzept auf Grundlage des Hygienerahmenkonzepts) teilnehmen.
  • An Veranstaltungen im Außenbereich dürfen bis zu 500 Personen (nach dem individuellen Hygienekonzept auf Grundlage des Hygienerahmenkonzepts) teilnehmen. Allen Besucher:innen ist ein fester Sitzplatz zuzuweisen. Ab 250 Personen gilt eine generelle Testpflicht. Für kleinere Veranstaltungen ist dies abhängig vom individuellen Hygienekonzept: Es besteht weiterhin eine Testpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten werden soll und keine Maskenpflicht am Sitzplatz vorgesehen ist. Sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern oder die Maskenpflicht am Sitzplatz eingehalten wird, besteht bei Veranstaltungen mit weniger als 250 Personen keine Testpflicht.
  • Das Singen wird sowohl im Außen- als auch im Innenbereich unter strengen Hygieneauflagen wieder möglich.

Weitere Informationen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei

Senat beschließt 7. Änderungsverordnung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, 14. Mai 2021

Die Berliner Landesregierung beschloss am Freitag, den 14. Mai 2021 die Aufhebung des Verbots von kulturellen Veranstaltungen im Freien, Veranstaltungen im Freizeit- und Unterhaltungsbereich im Freien zum 19. Mai 2021:

  • Außenbereiche von Kinos, Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern und anderen kulturellen Veranstaltungsstätten (z.B. Clubs, Literaturhäuser) in öffentlicher und privater Trägerschaft dürfen unter den oben beschriebenen Bedingungen für Besucherinnen und Besucher öffnen, es gelten die Personenobergrenzen.
  • Diese Veranstaltungen sind künftig mit maximal 250 Personen wieder erlaubt, wobei feste Sitzplätze für das Publikum vorgegeben sind. Wird dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten, müssen Gäste negativ getestet sein und es gilt die Maskenpflicht als Schutz- und Hygienemaßnahme.
  • An Musikschulen und Jugendkunstschulen darf unter Einhaltung der im Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards Lehr-, Betreuungs- und Prüfungsbetrieb in Präsenz stattfinden. Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist ein negatives Testergebnis.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Sieben-Tage-Inzidenz weiter stabil unter 100 liegt und die Bundes-Notbremse dann nicht mehr greift.

Über Perspektiven für Kulturveranstaltungen in Innenräumen wird in den kommenden Tagen weiter beraten und entschieden.

Weitere Informationen

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Anhebung Zuverdienstgrenze für KSK-Versicherte

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag gebilligt, wonach Künstler:innen übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren. Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat, also 15.600 Euro im Jahr, angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören.

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Koalition der Freien Szene

Offener Brief: Shutdown II – Freie Szene auf dem Abstellgleis?

Der zweite Shutdown binnen eines Jahres trifft Kunst und Kultur neben vielen anderen Berufszweigen mit voller Härte. Bereits die Auswirkungen des ersten Shutdowns und der fortbestehenden Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln waren verheerend für Kunst und Kultur. Gerade Akteur:innen der Freien Szenen sind in ihrer Existenz bedroht und stehen beruflich vor dem Aus.

Den Offenen Brief vom 9.11.2020 können Sie hier lesen.

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Gemeinsamer Appell

Mehr Mitsprache und Unterstützung für Solo-Selbständige und Freiberufler

Mehr als 2 Millionen Menschen sind in Deutschland als Solo-Selbständige tätig. Freiberufler erwirtschafteten 2015 Einkünfte in Höhe von 77,7 Milliarden Euro. Doch beim Spitzentreffen der Bundeskanzlerin mit Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden am 4.11. wurden Vertreter:innen von Selbständigen, von Freiberuflern oder aus Kunst- und Kultur erneut nicht eingeladen.

Den kompletten Appell können Sie hier lesen.

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Allianz der Freien Künste

Unternehmer:innenlohn jetzt! – Ohne wirtschaftliche Hilfe stirbt die Kultur

Presseinformation zu den am 28.10.2020 vereinbarten Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern

Die Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.

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Koalition der Freien Szene

Offener Brief: Corona-Folgen Kurzarbeiter Geld ALG II

Den kompletten Offenen Brief finden Sie hier.

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Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Expert:innengespräch zum gemeinsamen Singen in geschlossenen Räumen

Am 21.07.2020 fand in den Räumen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa ein Expert:innengespräch zum gemeinsamen Singen statt, an dem der Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer, der Landesmusikrat Berlin, Chorverbände, Vertreter:innen der Kirchen und der Rundfunkchöre sowie diverse Wissenschaftler:innen teilnahmen. Bereits am Vormittag hat der Berliner Senat in Kenntnis der Diskussion auf Vorschlag des Kultursenators eine Neuregelung beschlossen. Künftig gilt: In geschlossenen Räumen kann gemeinsam gesungen werden, wenn die im Hygienerahmenkonzept der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten werden.

Die Pressemitteilung zum Gespräch können Sie hier lesen.

Das Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa finden Sie hier.

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Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Der Berliner Senat hat in seiner Beratung am 26.06.2020 beschlossen, Soforthilfen zur Kompensation der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie fortzusetzen bzw. auszuweiten. Darunter auch die Hilfen für Kultur- und Medienunternehmen.

Zu den beschlossenen Hilfen gehört die Neuauflage der Soforthilfe IV. Die Soforthilfe IV ist als Hilfe für Kultur- und Medienunternehmen gedacht, im Falle ausbleibender Bundesprogramme auch für solche mit weniger als 10 Beschäftigten. Hierfür werden 30 Millionen Euro für die Monate September 2020 bis November 2020 bereitgestellt. Eine Option für eine Verlängerung besteht. Die Mittel werden von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa möglichst im 2. Halbjahr 2020 administriert.

Des Weiteren wird mit Stipendien die künstlerische und kuratorische Entwicklung und Praxis gefördert. Das Stipendienprogramm soll weitere Elemente wie Veranstaltungen, Labs o.ä. beinhalten. Davon profitieren auch unmittelbar Akteure aus der Veranstaltungsbranche, die Corona bedingt Einnahmeeinbußen haben. Für dieses Programm werden insgesamt 18 Millionen Euro für zwei Wellen mit jeweils 1.000 Stipendien à 9.000 Euro für jeweils 6 Monate bereitgestellt. Die Abwicklung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Für Künstlerische Projekte im Stadtraum stehen 7 Millionen Euro in 2020 zur Verfügung. Die Mittel werden von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa möglichst in 2020 administriert.

Die komplette Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa können Sie hier lesen.

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Senatsverwaltung für Kultur und Europa

"Kultur trotz(t) Corona" - Kulturpolitik des Landes Berlin in der Coronakrise

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat am 08.06.2020 das Papier „Kultur trotz(t) Corona“ veröffentlicht. Unter „Öffnungsperspektiven“ sind Hinweise zur Wiederermöglichung von Kulturangeboten aufgeführt. Je nach Entwicklung der COVID-19-Pandemie sollen die Informationen fortlaufend aktualisiert werden.

In der Pressemitteilung "Draußen spielt die Musik!" vom 09.06.2020 unterbreiten drei Bezirksbürgermeister:innen (die Bezirksbürgermeisterin von Marzahn-Hellersdorf, Dagmar Pohle sowie die Bezirksbürgermeister von Pankow und Lichtenberg, Sören Benn und Michael Grunst) gemeinsam mit dem Bürgermeister & Kultursenator Dr. Klaus Lederer Vorschläge für die Durchführung von Kulturveranstaltungen im Außenbereich, für die sie bezirksübergreifend werben möchten. Unter anderem werben Sie dafür, dass bezirkliche Frei- und Grünflächen, Straßen und Plätze und womöglich auch Sportaußenanlagen für eine einzigartige Open Air-Saison für Kunst, für Theater und Musik geöffnet werden.

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Reaktionen auf das Konjunkturpaket der Bundesregierung

Das am 04.06.2020 veröffentlichte Konjunkturpaket der Bundesregierung hat zahlreiche Reaktionen hervorgerufen. Nicht nur Vertreter:innen der Freien Szene, wie der bbk berlin oder die Koalition der Freien Szene, äußeren sich kritisch gegenüber den beschlossenen Maßnahmen. Auch der Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer, merkt diesbezüglich in einer Pressemeldung vom 05.06.2020 kritisch an, dass das Konjunkturpaket der Bundesregierung „keine effektiven Hilfen“ für Kulturschaffende und andere Gruppen von Selbständigen und Freiberufler:innen enthalte. Vor dem Hintergrund der ebenfalls am 05.06.2020 gefassten Entschließung des Bundesrates „Sicherung von Selbständigen und Freiberuflern – Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig ausgestalten“, die auf eine Initiative der Länder Berlin und Bremen zurückgeht, erklärt er, dass die Bundesregierung nun aufgefordert ist, „ihre Programme gemäß dem Beschluss der Länderkammer anzupassen.“

Pressemitteilung des Deutschen Musikrates & der Konferenz der Landesmusikräte: Förderungslücke für Soloselbständige gemeinsam schließen – Deutscher Musikrat und Konferenz der Landesmusikräte appellieren an Bund und Länder (10.06.2020)

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa: Echte Hilfe für Kulturschaffende schnell auf den Weg bringen (05.06.2020)

Pressemitteilung der Koalition der Freien Szene: Im Stich gelassen – Das Corona-Konjukturprogramm der Bundesregierung (05.06.2020)

Pressemitteilung des bbk Berlin: Die "Weiche" auf Zukunft: Für Künstler:innen HARTZ IV – Das Konjunkturpaket der Bundesregierung (04.06.2020)

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Staatsministerin für Kultur und Medien

Eine Milliarde Euro für "NEUSTART KULTUR"

Die Bundesregierung unterstützt mit einem umfangreichen Zukunftsprogramm den Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland. Die Staatsministerin für Kultur und Medien will durch das gleichnamige Programm vor allem die vielen privaten Kultureinrichtungen in die Lage versetzen, so schnell wie möglich ihre Tore zu öffnen. In dem Programm sind u.a. Mittel für folgende Maßnahmen vorgesehen: Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen, Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen, Förderung alternativer, auch digitaler Angebote sowie die Unterstützung regelmäßig durch den Bund geförderter Kultureinrichtungen und -projekte.

Detaillierte Informationen zum Programm "NEUSTART KULTUR" erhalten Sie hier.

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Senatskanzlei Berlin

Neue Regelungen für Kulturveranstaltungen

Der Berliner Senat hat in seiner Pressekonferenz am 28.05.2020 Änderungen der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordung bekannt gegeben, die auch Veranstaltungen im Kulturbereich betreffen. Nach der aktuellen Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gelten bis zum 04.07.2020 die folgenden Bestimmungen:

  • Veranstaltungen im Innenraum: Ab dem 02.06. sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Personen und ab dem 30.06. mit bis zu 300 Personen erlaubt

  • Veranstaltungen unter freiem Himmel: Ab dem 02.06. sind Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen, ab dem 16.06. bis zu 500 Personen und ab dem 30.06. bis zu 1.000 Personen zugelassen

  • Betriebe, Einrichtungen und andere Angebote müssen hinsichtlich der Hygienevorschriften die Mindestanforderungen erfüllen (Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen anwesenden Personen, gut sichtbare Aushänge zu den Abstandsregelungen, eine ausreichende Belüftung in den Innenräumen, die Steuerung des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen, Anwesenheitsdokumentationen, Reservierungssysteme oder andere geeignete Verfahren zur Kontaktnachverfolgung)

  • Großveranstaltungen (öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, insbesondere Konzerte und ähnliche Musikveranstaltungen sowie künstlerische Darbietungen jeder Art mit mehr als 1.000 Teilnehmer:innen) dürfen bis einschließlich 31.08.2020 nicht stattfinden.

  • Betreiber:innen müssen zudem je nach Angebot ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellen

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Gemeinsame Pressemitteilung der Berliner Kunst- und Kulturlandschaft

Notruf an den Bund und das Land Berlin zwei Monate nach Beginn des Shutdowns! Wir können nicht länger warten – rettet JETZT die Vielfalt und die Zukunft von Kunst und Kultur in Berlin!

Zwei Monate nach Beginn des Ausnahmezustands ruft die Berliner Kunst- und Kulturlandschaft erneut gemeinsam zur sofortigen Rettung der Vielfalt der kulturellen Infrastruktur der Stadt auf. In einem Notruf betonen zahlreiche Initiativen, Verbände und Institutionen die Dringlichkeit weiterer sofortiger Unterstützungsmaßnahmen in der aktuellen Situation, insbesondere für die ungeförderten oder wenig geförderten Kulturorte sowie für die freien Künstler:innen und Solo-Selbstständigen aller Berufe und Branchen.

Die gesamte Pressemitteilung vom 25. Mai 2020 können Sie hier lesen.

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Staatsministerin für Kultur und Medien

Bund verdoppelt Mittel des Soforthilfeprogramms „NEUSTART“

Das Volumen des Programms „NEUSTART“ wird verdoppelt. Das hat Kulturstaatsministerin Grütters am 22. Mai bekannt gegeben. Binnen drei Wochen seien über tausend Anträge eingegangen. Nun soll es um weitere zehn auf 20 Millionen Euro aufgestockt werden. Mit dem Programm sollen kleine und mittlere Kultureinrichtungen fit für die Wiedereröffnung nach dem Shutdown gemacht werden. Gefördert werden Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro, also etwa der Einbau von Schutzvorrichtungen oder die Optimierung der Besuchersteuerung.

Alle Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier.

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Eckpunkte für Öffnungsstrategien weiterer kultureller Einrichtungen definiert

Die Kultur-Ministerkonferenz und die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, haben sich auf Eckpunkte für eine planvolle Öffnung weiterer kultureller Einrichtungen und Aktivitäten verständigt und diese an die Regierungschef:innen der Länder und die Bundeskanzlerin übermittelt. Das Papier stellt eine Vorlage für Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten dar. Die Eckpunkte enthalten Empfehlungen und Kriterien für Öffnungskonzepte für Kunst- und Kultureinrichtungen aller Sparten und Branchen vor dem Hintergrund der lokalen Entwicklungen der Infektionszahlen. Grundlage dieser kriterienbasierten Handlungsempfehlungen sind Konzepte, die durch einschlägige Branchen- und Berufsverbände in hervorragender Kenntnis der jeweiligen sparten- und branchenspezifischen Bedingungen entwickelt wurden.

Das veröffentlichte Eckpunktepapier können Sie hier lesen.

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Gemeinsamer Appell an die Bundesregierung

In einem gemeinsamen Statement appellieren Verbände der freien Musik- und Kulturszene an die Bundesregierung und fordern bundeseinheitliche Regelungen der Soforthilfen. Zudem müssen dringend Verbesserungen der Hilfsmaßnahmen vorgenommen werden, um auch freischaffende Künstler:innen wirksam während der Pandemie zu unterstützen.

Der überzeugend argumentierende Appell kann hier heruntergeladen werden.

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Reload. Stipendienprogramm für Freie Gruppen

Mit dem Stipendienprogramm "Reload. Stipendien für Freie Gruppen" will sich die Kulturstiftung des Bundes speziell für die besonders stark von den Folgen der Coronakrise betroffene Freie Szene einsetzen. Die Kulturstiftung des Bundes schreibt 130 Stipendien für frei produzierende Künstlergruppen aus. Bewerben können sich Freie Gruppen der darstellenden Künste und der Musik mit mindestens drei Mitgliedern, die aufgrund der Coronapandemie nicht auftreten können, ab dem 11.05.2020. Die Stipendien werden für den Zeitraum Juli bis Dezember 2020 gewährt. Das Stipendium in Höhe von einmalig 25.000 Euro pro Gruppe soll die Zusammenarbeit von Gruppen sichern, die schon seit mindestens drei Jahren zusammenarbeiten, und ihnen ermöglichen, sich konstruktiv mit den Auswirkungen der Coronakrise auf die eigene Kunstpraxis zu beschäftigen.

Bewerbungsfrist: 25.05.2020

Zur Ausschreibung

Weitere Ausschreibungen finden Sie auf field-notes.berlin

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Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Corona-Soforthilfepakt IV startet am 11.05.2020

Der Berliner Senat hat Anfang April das Soforthilfepaket IV in Höhe von 30 Millionen Euro beschlossen. Es gilt für kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- und Medienbereich, für die es bisher kein passendes Förderinstrument gab. Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm IV können von Montag, 11.05.2020, 09 Uhr bis zum Freitag, 15.05.2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Die Hilfe adressiert Kultureinrichtungen/ -betriebe, die auf professioneller Basis agieren und landesweite Ausstrahlung haben. Dies umfasst u.a. Theater, Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten, Festivals, private lokale Radio- und Fernsehveranstalter, Filmtheaterbetreiber.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- und Medienbereich,

• die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden

• mit mehr als 10 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalent)

• mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin und

• die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vom 05.05.2020. Einen ausführlichen FAQ-Katalog zur Soforthilfe IV finden auf der Website der Investitionsbank Berlin.

Kulturförderpunkt Berlin sammelt und beantwortet über das Kontaktformular der IBB außerdem Fragen, die über den FAQ-Katalog der IBB hinausgehen.

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Staatsministerin für Kultur und Medien

Soforthilfeprogramm "Neustart" für Schutzmaßnahmen in Kultureinrichtungen

Das Programm "Neustart" wurde ins Leben gerufen, um kleinen und mittleren Kultureinrichtungen eine rasche Wiedereröffnung nach der Corona-bedingten Schließung zu ermöglichen. Finanziert werden z. B. der Einbau von Schutzvorrichtungen, die Optimierung der Besuchersteuerung oder die Einführung / Anpassung digitaler Vermittlungsformate. Für die Maßnahmen sind bis 50.000 Euro pro Kultureinrichtung vorgesehen. Antragsberechtigt sind u.a. auch Veranstaltungsorte von Konzertaufführungen, soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser. Anträge können ab Mittwoch, den 06.05.2020, 10 Uhr, online über die Website des Bundesverbands Soziokultur gestellt werden. Welche Angaben erforderlich sind, ist dem Musterantrag zu entnehmen. Ab heute bietet der Bundesverband Soziokultur eine individuelle Antragsberatung an.

Informationen zu den Fördergrundsätzen sowie das Antragsformular erhalten Sie hier.

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Staatsministerin für Kultur und Medien

Hilfsprogramm für freie Orchester & Ensembles

Für freie Orchester und Ensembles sind Auftritte oft die wichtigste Einnahmequelle. Da diese Erlöse auf Grund der COVID-19-Pandemie fast vollständig entfallen, sind sie in ihrer Existenz aktuell besonders gefährdet. Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, hat deshalb das Orchester-Förderprogramm an die aktuellen Herausforderungen angepasst. Um künstlerisches Arbeiten auch während der Corona-Krise zu ermöglichen, wurde ein Hilfsprogramm aufgelegt, das bis zu 5,4 Millionen Euro an Soforthilfen für freie Orchester und Ensembles zur Verfügung stellt. Es richtet sich an Orchester und Klangkörper, die nicht überwiegend öffentlich finanziert werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

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Staatsministerin für Kultur und Medien

Bund ermöglicht Ausfallhonorare

Kulturstaatsministerin Monika Grütters ermöglicht es ab sofort Kulturinstitutionen, Honorare für Engagements zu zahlen, die wegen der Coronakrise abgesagt wurden. Die Regelung gilt für Kultureinrichtungen und Projekte, die vom Bund gefördert werden. Diese können nun Ausfallhonorare von bis zu 60 Prozent der eigentlichen Gage zahlen. Voraussetzung ist, dass das Engagement bis zum Stichtag 15. März 2020 vereinbart wurde.

Weitere Informationen zur Höhe der Ausfallhonorare erhalten Sie hier.

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat bereits Verfahrensvereinfachungen im Zuwendungsrecht, und damit auch die Möglichkeit zur Zahlung von Ausfallhonoraren, beschossen. Die Ausnahmen sind für alle Zuwendungen möglich, deren Förderung bereits bewilligt wurde oder deren Antrag zum Stichtag 15.3.2020 bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vorgelegen hat. Weitere Informationen zu den Verfahrensvereinfachungen im Zuwendungsrecht erhalten Sie hier.

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei

Verordnungen für Veranstaltungen und das Kulturleben

Am 21.04.2020 hat der Berliner Senat Änderungen in der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 beschlossen. Es gilt ab 22.04., dass Veranstaltungen mit bis zu 20 Teilnehmenden möglich sind, wenn diese zwingend erforderlich sind – etwa Taufen, Hochzeiten oder Beerdigungen. Für ortsgebundene Versammlungen und Veranstaltungen unter freiem Himmel gelten folgende Regelungen unter Vorbehalt der Einhaltung der Abstands- und Hygienevorgaben:

  • Veranstaltungen mit maximal 20 Teilnehmenden: Ab 22.04. bis einschließlich 03.05. werden diese Versammlungen auf Antrag von der Versammlungsbehörde zugelassen.
  • Veranstaltungen mit maximal 50 Teilnehmenden: Ab 04.05. sind diese Versammlungen ohne Antragsplicht zugelassen.

Diese Regelungen gelten explizit nur für Versammlungen im Freien. Größere Veranstaltungen sowie Versammlungen in geschlossenen Räumen sind zunächst nicht erlaubt. Darüber hinaus gelten vom 23. März bis 10. Mai einschließlich Kontaktbeschränkungen.

Weitere Informationen, insbesondere auch für Veranstalter:innen finden Sie hier und in der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vom 22.04.2020.

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Aussetzung der Spartenoffenen Förderung. Ein Appell.

Die initiative neue musik berlin, die Koalition der Freien Szene und die künstlerischen Verbände Berlins haben ein Statement zur Aussetzung der Juni-Ausschreibung der Spartenoffenen Förderung des Berliner Senats veröffentlicht.

Zum Statement vom 21.04.2020

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Offener Brief frei produzierender Künstler:innen an die Bundesregierung und die Beauftragte für Kultur und Medien

Über 300 Künstler:innen, Ensembles und Kollektive aus den freien darstellenden Künsten haben sich in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Beauftragte für Kultur und Medien gewandt. In dem Schreiben fordern sie eine Koordination der Länderaktivitäten zur Abfederung der Einnahmeausfälle sowie eine gezielte Förderung der frei produzierenden Künstler:innen durch den Bund.

Offener Brief vom 14.04.2020

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Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Berlin schließt Lücke bei Hilfsprogrammen für Unternehmen im Medien- und Kulturbereich

Der Berliner Senat hat am 09.04.2020 das Soforthilfepaket IV in Höhe von 30 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich beschlossen, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden und besonders hart von der Corona-Krise getroffen sind. Das Soforthilfeprogramm IV richtet sich an professionelle kulturelle Orte und Betriebe wie z.B. Musikensembles, Musiktheater, Clubs und Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf kuratierten und/oder Liveprogrammen, aber auch an private Medien. Die Soforthilfe soll als Kredit zur Liquiditätssicherung bzw. als Zuschuss zur Sicherung des Betriebes beantragt werden, wenn die Sicherung der Existenz durch Kreditaufnahmen nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Kredite zur Liquiditätssicherung werden für kulturelle Betriebe und Orte gewährt, die vor der Krise profitabel gearbeitet haben und von denen deshalb eine Rückzahlung erwartet werden kann. Als Zuschuss kann die Soforthilfe für künstlerische Betriebe und Kulturorte gewährt werden, deren Existenzsicherung durch Kreditaufnahme nicht möglich ist, weil sie bereits vor der Krise lediglich kostendeckend gearbeitet haben und keine Rücklagen aufbauen konnten.

Trotz der Dringlichkeit der Nothilfe wird es vom Beschluss des Senats bis zur Realisierung noch Zeit brauchen, um das Programm mit den entsprechenden Antragsunterlagen aufzusetzen. Die weiteren Einzelheiten zum konkreten Antragsverfahren werden rechtzeitig vor Anlaufen des Soforthilfeprogramms IV bekanntgegeben.

Pressemitteilung vom 09.04.2020

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Allianz der Freien Künste fordert dringende Korrekturen bei der Coronahilfe von Bund und Ländern

Die 18 in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbände fordern eine sofortige Öffnung der Corona-Soforthilfe von Bund und Ländern für Lebenshaltungskosten.

Pressemitteilung vom 07.04.2020

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Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Nach dem Aus des Berliner Soforthilfeprogramms fordert der Senator für Kultur und Europa des Landes Berlin, Dr. Klaus Lederer vom Bund Zuschüsse zur Liquiditäts- und Existenzsicherung im Kultursektor.

Pressemitteilung vom 06.04.2020

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Aus für Berliner Soforthilfeprogramm - jetzt ist der Bund gefordert.

Pressemitteilung Berlin, 03.04.2020

bbk berlin – berufsverband bildender künstler:innen berlin
IG Jazz Berlin
Initiative Neue Musik Berlin
Koalition der Freien Szene
LAFT - Landesverband freie darstellende Künste Berlin
Rat für die Künste Berlin
VAM Berlin – Vereinigung Alte Musik
ZMB – Zeitgenössisches Musiktheater Berlin e.V.
ZTB – Zeitgenössischer Tanz Berlin e.V.

Das Berliner Programm Soforthilfe II (Corona-Zuschuss) stellte für wenige Tage unbürokratische und schnelle finanzielle Unterstützung zur finanziellen Unterstützung von Soloselbständigen und Kleinstbetrieben mit bis zu 5 bzw. bis zu 10 Mitarbeitern aus Landes- und Bundesmittel bereit. Es wurden über 100.000 Anträge durch die IBB bearbeitet und die schlimmsten Folgen der Corona-Krise konnten damit auch für viele freischaffende Künstler:innen und selbstständige Kulturschaffende sowie kleinere Orte und Organisationen für Kunst und Kultur abgemildert werden.

Das Programm ist jedoch am 1. April 2020 um 12:00 Uhr vorzeitig beendet worden. Die Soforthilfe II des Landes Berlin – 5.000 Euro pauschal als Ersatz für Einnahmeausfälle durch Corona, die auch für Lebenshaltungskosten verwendet werden dürfen – ist erschöpft.

Ab Montag, den 6. April 2020, soll es ausschließlich mit den Mitteln des Bundesprogramms weitergehen. Das Bundesprogramm ist aber bislang für die meisten Freiberufler:innen und Soloselbstständigen, die von ihren – aktuell durch Corona weggebrochenen – Einnahmen direkt leben müssen, unzureichend. Zwar können Künstler:innen aus dem Bundesprogramm Ateliermieten und Material bezahlen oder Theater und Proberäume ihre Miete, doch dringende Lebenshaltungskosten zur Existenzsicherung sind daraus derzeit nicht zu bestreiten.

Damit schickt die Bundesregierung, obwohl ausreichende Mittel vorhanden sind, alle von Corona-Ausfällen schwer getroffene Selbständigen und Freiberufler:innen und somit die überwältigende Mehrheit der Künstler:innen in Deutschland in die Fürsorge: ALG II. Und trotz Aussetzen der Prüfung von Vermögen und Miethöhe, sind die Bedürftigkeitsprüfungen für Bedarfsgemeinschaften und die dazugehörige Prüfbürokratie weiterhin wirksam.

Die Entscheidung der Bundesregierung ist unbegreiflich. Mit diesem Verfahren werden nicht einmal öffentliche Mittel gespart, denn ALG II ist vieles, nur eines nicht: kostengünstig. Existenziell bedrohten professionellen Künstler:innen und Solo-Selbstständigen aller Sparten und Branchen ist mit einem Einmalzuschuss schneller, unbürokratischer, leistungsgerechter und somit wirksamer geholfen.

Unser dringender Appell richte sich an die Bundesregierung und direkt an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters: Retten Sie die freien Künstler:innen und die gesamte freie Kulturlandschaft!

Öffnen Sie die vorhandenen Corona-Hilfspakete des Bundes für den tatsächlichen Bedarf von Künstler:innen, von Solo-Selbstständigen und kleinen Unternehmer:innen aller Sparten und Branchen!

Die Mittel müssen auch für die tatsächliche Existenzsicherung verwendet werden dürfen.
Jetzt!

Unterzeichner:innen:

bbk berlin – berufsverband bildender künstler:innen berlin
https://www.bbk-berlin.de

Initiative Neue Musik Berlin
https://www.inm-berlin.de

LAFT – Landesverband freie darstellende Künste Berlin e.V.
http://www.laftberlin.de

IG Jazz Berlin
http://www.ig-jazz-berlin.de

Koalition der Freien Szene
https://www.koalition-der-freien-szene-berlin.de

Vereinigung Alte Musik
https://v-a-m.org

Rat für die Künste
http://www.rat-fuer-die-kuenste.de

Zeitgenössischer Tanz Berlin e.V.
http://musiktheater-berlin.de

Zeitgenössisches Musiktheater Berlin e.V.
http://musiktheater-berlin.de

Pressemitteilung vom 3.4.2020

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Senatsverwaltung für Kultur und Europa

1. Soforthilfe II herausragend erfolgreich, jetzt Anpassung an das Bundesprogramm

Pressemitteilung vom 01.04.2020

  • Berlin hat bereits über 900 Millionen Euro an mehr als 100.000 Corona-geschädigte Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige, darunter eine große Anzahl Künstlerinnen und Künstler, ausgezahlt
  • Überführung in einheitliches Bundesprogramm, aus dem weitere Milliarden fließen – Programmbearbeitung pausiert deshalb bis Montag, 06. April 2020
  • Alle Warteschlangennummern werden in das neue Programm übernommen

Berlin hat kurzfristig stark nachgefragte Soforthilfen mit zinslosen Darlehen für Unternehmen (Soforthilfe I) sowie ein Zuschuss-Programm für Soloselbstständige und Freiberufler/innen aufgelegt. Mit der Soforthilfe II wurden bisher in kürzester Zeit und unbürokratisch bereits rund 100.000 Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Kleinstunternehmen unterstützt. Ihnen wurde seit dem 27. März bereits über 900 Millionen Euro ausgezahlt. Noch nie wurden in so kurzer Zeit in diesem Umfang und in einer vergleichbaren Breite Mittel des Landes und des Bundes zur Verfügung gestellt. Hier nimmt das Land Berlin gerade auch im Vergleich zu allen anderen Bundesländern eine Vorreiterrolle ein. Der IBB kommt hier eine herausragende Rolle zu. Sie hat innerhalb nur weniger Tage die technische und inhaltliche Administrierbarkeit gewährleistet.

Pressemitteilung vom 1.4.2020

2. Verfahrensvereinfachungen im Zuwendungsrecht

Zur Abfederung der Folgen des COVID 19-Virus für die Zuwendungsempfänger:innen von Projektförderungen ermöglicht die Senatsverwaltung für Kultur und Europa Verfahrensvereinfachungen im Zuwendungsrecht. Die Ausnahmen sind für alle Zuwendungen möglich, deren Förderung bereits bewilligt wurde oder deren Antrag zum Stichtag 15.3.2020 bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vorgelegen hat.

So können, beispielsweise, bei Absage der Veranstaltungen aufgrund der Corona- Krise die bereits angefallenen Kosten als zuwendungsfähige Ausgabe anerkannt werden.

Ebenso können ausfallbedingte Mehrkosten (z.B. Hotel-Stornierungen weil Beteiligte aufgrund von Quarantäne nicht anreisen können etc.), aufgrund der Ausnahmesituation im Rahmen der Zuwendung als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt und abgerechnet werden.

Es dürfen Ausfallhonorare – an zum Stichtag 15. März 2020 bereits engagierte Künstler:innen – in Höhe von 60 Prozent (mit Kind/ern 67 Prozent) des Honorars (analog zu angestellten Künstler:innen) gezahlt werden, auch wenn Ausfallhonorare nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

Den kompletten Katalog der Verfahrenserleichterungen finden Sie hier.

Weitere Informationen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa zum Umgang mit Zuwendungen sowie aktuellen und zukünftigen Ausschreibungen finden hier als FAQs zusammengefasst.

3. Hilfsmaßnahmen für Berlins Kultur und Kreativwirtschaft

Mit dem Programm für Soforthilfen von bis zu 5000,- € geht Berlin einen wichtigen weiteren Schritt, um den kleinen und Kleinstunternehmen des privaten Kulturbetriebes, den freiberuflichen und soloselbständigen Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen, den Honorarkräften, kleinen Kunstvereinen und Selbständigen im Veranstaltungsbetrieb Soforthilfe zu leisten.

Aber Kultur ist nicht nur auf Geld angewiesen, sie braucht auch Öffentlichkeit! – Berlin (a)live bringt Künstler:innen und Kulturbegeisterte zusammen. Die Plattform Berlin (a)live , ein gemeinsames Projekt der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und der Berliner Agentur 3pc, ist die zentrale Anlaufstelle für alle Berliner Live-Angebote wie Diskussionen, Performances, DJ-Battles, Opern sowie Konzerte und Vernissagen im Netz. Hier können Live-Streams aller Plattformen frei zusammengetragen und verlinkt werden. Kulturschaffende erhalten so mehr Aufmerksamkeit für ihre Projekte. Darüber hinaus bietet die Plattform auch die Möglichkeit, über Spenden Künstler:innen und Projekte gezielt zu unterstützen.

Weitere Informationen zu Hilfestellungen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa gibt es hier.

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Bundesregierung

Die Bundesregierung hat am 23.03.2020 einen Überblick zu Maßnahmen für die Unterstützung freischaffender Künstler:innen und Kreativer publiziert.

Bundesregierung. Hilfen für Künstler und Kreative – die Maßnahmen im Überblick

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialschutz-Paket – detaillierte Infos und Gesetzestexte

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium der Finanzen: Eckpunkte “Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige”

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Detaillierte Informationen z.B. zum Schutz von Mietern

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Berufsverband bildender Künstler:innen Berlin (bbk)

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen des bbk Berlin.

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Deutscher Kulturrat

Hier finden Sie alle Pressemitteilungen des Deutschen Kulturrates im Zusammenhang mit der Corona-Krise, den Newsletter "Corona versus Kultur" sowie weitere nützliche Informationen und Meldungen.

https://www.kulturrat.de/corona/

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Deutscher Musikrat

Hier finden Sie alle Pressemitteilungen des Deutschen Musikrates im Zusammenhang mit der Corona-Krise sowie weitere nützliche Informationen und Meldungen.

https://www.musikrat.de/presse/pressemitteilungen

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Koalition der Freien Szene

Die Koalition der Freien Szene Berlin wendet sich mit der Bitte weitere Mittel zur Rettung der vielen freischaffenden Künstler:innen aller Sparten bereitzustellen in einem Fünften Offenen Brief an die Vertreter:innen der Berliner Kulturpolitik und Kulturverwaltung.

Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.koalition-der-freien-szene-berlin.de/

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Offener Brief an die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten

Ein offener Brief an die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten fordert Unterstützung für die Kultur- und Kreativbranche, insbesondere Kulturschaffende, die von der COVID-19-Krise betroffen sind. Hier können Sie die Petition mitzeichnen.

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Positionspapier der Initiative Kulturschaffender in Deutschland

Bezugnehmend auf die Soforthilfen der Länder und des Bundes hat die Initiative Kulturschaffender in Deutschland am 09.04.2020 ein Positionspapier zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die freien Kulturschaffenden und Solo-Selbstständigen veröffentlicht. Das Positionspapier kann hier mitgezeichnet werden.

Eine Kurzversion des Positionspapiers wurde am 20.04.2020 als Offener Brief an die Bundesregierung, die Minister:innen und Staatssekretär:innen für Kunst, Kultur und Wirtschaft sowie an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Landtage versendet.

Petitionen

Bundestagspetition „Verlängerung und rechtssichere Ausgestaltung von Soforthilfen für Selbstständige“

Der VGSD (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.) hat in Abstimmung mit 25 weiteren Berufsverbänden die Petition "Verlängerung und rechtssichere Ausgestaltung von Soforthilfen für Selbstständige" initiiert. Viele Corona-Hilfen, z.B. das Soforthilfeprogramm auf Bundesebene, kommen bei den Selbstständigen nicht an. Es braucht einen Neustart: Die Soforthilfen müssen verlängert, rechtssicher ausgestaltet und neben laufenden Betriebskosten auch die Lebenshaltung, Miete und Krankenversicherung als notwendige Ausgaben anerkannt werden.

Hier kann die Petition noch bis zum 25.06.2020 mitgezeichnet werden.

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Unterstützung freischaffender Künstler:innen

Angesichts der Pandemie-Krise wurde eine Petition für die Unterstützung freischaffender Künstler:innen gestartet.

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Bedingungsloses Grundeinkommen

Eine weitere Petition fordert sechs Monate bedingungsloses Grundeinkommen für jede(n) Bürger:in.

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Petition fordert Korrekturen bei den Corona-Soforthilfen

Eine Petition fordert Korrekturen bei den Corona-Soforthilfen für kleine Solo-Selbständige, Freiberufler:innen und Künstler:innen, damit diese auch für die Finanzierung der Lebenshaltungskosten genutzt werden dürfen.

Hier geht es zur Petition.

Positionspapier der Initiative Kulturschaffender in Deutschland

Bezugnehmend auf die Soforthilfen der Länder und des Bundes hat die Initiative Kulturschaffender in Deutschland am 09.04.2020 ein Positionspapier zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die freien Kulturschaffenden und Solo-Selbstständigen veröffentlicht. Das Positionspapier kann hier mitgezeichnet werden.

Eine Kurzversion des Positionspapiers wurde am 20.04.2020 als Offener Brief an die Bundesregierung, die Minister:innen und Staatssekretär:innen für Kunst, Kultur und Wirtschaft sowie an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Landtage versendet.