Spielbetrieb

Spielbetrieb und Infektionsschutz

Voraussetzung für die Öffnung von Kultureinrichtungen sind Hygienekonzepte, die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Besucher:innen und Mitarbeiter:innen vorgeben.

Mit der Verordnung des Berliner Senats gilt unter Einhaltung der im Folgenden erläuterten Regeln ab dem 10. Juli 2021:


- Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 1000 zeitgleich Anwesenden erlaubt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 VO).
- Kulturveranstaltungen mit bis zu 2000 zeitgleich Anwesenden können in geschlossenen Räu-men mit maschineller Lüftung durchgeführt werden (§ 11 Abs. 4 VO).
- Veranstaltungen im Freien mit bis zu 2000 zeitgleich Anwesenden (§ 11 Abs. 2 Satz 1 VO), darunter auch Proben und Aufführungen von Amateurensembles, sind erlaubt.
- Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung, insbesondere zur Zahl der Teilnehmenden können durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa auf Grundlage eines individuellen Hygienekonzeptes im Einvernehmen mit der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung zugelassen werden (§ 38 Abs. 1 VO).

Einen Überblick über die aktuellen Verordnungen des Berliner Senats finden Sie hier.

Detaillierte Informationen zur Veranstaltungsplanung finden Sie im fortlaufend aktualisierten Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Zur Einreiseverordnung des Bundes

Veranstaltungsorganisation in Pandemiezeiten

Zur Unterstützung bei der Erstellung von individuellen Schutz- und Hygienekonzepten finden Sie nachfolgend eine Auswahl aktueller Handreichungen und Stellungnahmen, die sich vor dem Hintergrund des Infektions- und Arbeitsschutzes mit dem Proben- und Veranstaltungsbetrieb im Kulturbereich (einige auch schwerpunktmäßig mit dem Musikbereich) beschäftigen.

Bitte beachten Sie, dass es sich im Folgenden um keine offiziell geltenden Anordnungen handelt. Vielmehr können diese unterschiedlichen Stellungnahmen als Grundlage für die Erarbeitung von Konzepten für den aktuellen Proben- und zukünftigen Spielbetrieb herangezogen werden. Zudem beziehen sich einige Hinweise z.B. ausschließlich auf den Schutz von Musiker:innen während der Proben oder des Konzerts und nicht auf den Publikumsverkehr in den Einrichtungen.

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat am 08.06.2020 das Papier „Kultur trotz(t) Corona“ veröffentlicht. Unter „Öffnungsperspektiven“ sind Hinweise zur Wiederermöglichung von Kulturangeboten aufgeführt. Je nach Entwicklung der COVID-19-Pandemie sollen die Informationen fortlaufend aktualisiert werden.

Das Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (Stand 23.07.2021) kann hier eingesehen werden.

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Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit

COVID-19 // Die Sicherheit einer Veranstaltung – Hinweise zur Durchführung (Stand: 20.04.2020):

https://www.vplt.org/sites/default/files/wiki/anhaenge/agvs_position_covid-19-pandemie_20-04-28.pdf

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Charité Berlin

Stellungnahme zum Spielbetrieb der Orchester während der COVID-19 Pandemie (Stand: 17.08.2020):

https://epidemiologie.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/m_cc01/epidemiologie/downloads/Stellungnahme_SpielbetriebOrchester_17-8-2020.pdf

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Branchenspezifische Handlungshilfen der VBG

Arbeitsabläufe sicher planen und durchführen: Leitfaden für den Bereich Veranstaltungs- und Produktionsorganisation:

http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/1_Branchen/10_Buehnen_und_Studios/2_Leitfaden/2_Arbeitsablaeufe/Arbeitsablaeufe_node.html

Spezifische Empfehlungen zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Branche Bühnen und Studios für den Bereich Proben- und Vorstellungsbetrieb (Stand April 2021):

http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/BuehnenuStudios_Probenbetrieb.pdf;jsessionid=AFA4F8992CBCD44D2703377717DD8D54.live1?__blob=publicationFile&v=18

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – Ein Leitfaden mit Praxishilfen und Informationen für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen

http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/Sicherheit_bei_Veranstaltungen_und_Produktionen.pdf?__blob=publicationFile&v=14

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Deutsche Orchestervereinigung

Praktische Vorschläge der Arbeitsgruppe Gesundheit und Prophylaxe der Deutschen Orchestervereinigung (Stand: 30.04.2020):

https://www.dov.org/system/files/2020-05/Anlage%201%20zu%20Rundmail%2017-2020%202020.05.01%20DOV%20Vorschl%C3%A4ge%20Wiederaufnahme%20Spielbetrieb%20final_0.pdf

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Handlungsempfehlung des „Research Institute for Exhibition and Live-Communication (R.I.F.E.L.)“

Veranstaltungssicherheit im Kontext von COVID-19 (Stand: 28. April 2020):

http://rifel-institut.de/fileadmin/Rifel_upload/3.0_Forschung/RIFEL_Veranstaltungssicherheit_im_Kontext_von_COVID-19_V2.0.pdf

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Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung (Stand: 25.01.2021):

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html